Beeidigte Übersetzungen von offiziellen Dokumenten und Urkunden:
Staatliche Behörden, wie z.B. Standesämter aber auch Notare verlangen beeidigte Übersetzungen von offiziellen Dokumenten.
Eine beeidigte (beglaubigte) Übersetzung kann nur von einem Übersetzer angefertigt werden, der bei Gericht vereidigt wurde. Ich wurde vor dem Vors. Richter des Landgerichts München I vereidigt.
Der vereidigte Übersetzer bestätigt mit Namensstempel und Unterschrift die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung.
Beeidigte (beglaubigte) Übersetzungen werden u.a. bei den unten erwähnten Dokumenten benötigt: